Hornissenumsiedlung in Iserlohn
Hornissen machen alleine durch ihre Größe und den Fluglärm, den sie verursachen, vielen Menschen Angst. Dabei geht für Menschen, die nicht unter einer Allergie gegen Insektenstiche leiden, keine besondere Gefahr von diesen Tieren aus. Dennoch sind insbesondere Hornissennester zur Sommerzeit in unmittelbarer Nähe zu Wohnobjekten eine lästige Angelegenheit. Sollten Sie an Ihrem Haus ein Hornissennest entdeckt haben, versuchen Sie unter keinen Umständen, dieses selbst zu entfernen, da Hornissen wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung unter Naturschutz stehen.
Die Tiere dürfen deshalb nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Sollten Sie sich dieser Regelung durch aktive Hornissenbekämpfung widersetzen, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Rufen Sie deshalb umgehend uns, als Ihren verlässlichen Partner in der Umgebung, an, damit wir gemeinsam an Ihrem Problem arbeiten können, das Hornissennest umzusiedeln.
Hornissenbekämpfung bedeutet Umsiedlung
Zur Umsiedlung von Hornissennestern muss eine akute Gefahr durch die Tiere ausgehen, die Beispielsweise bei Allergien oder direkter Nähe des Nests zum Wohnraum gegeben ist. Nur wenn dieses Kriterium erfüllt ist, wird die Behörde Ihrem Antrag auf Umsiedlung des Hornissennests stattgeben und auch nur dann sind wir berechtigt, das Hornissennest tatsächlich umzusiedeln. Eine andere Form der Hornissenbekämpfung ist generell nicht zulässig.
Was tun wenn das Hornissennest bleiben muss?
Machen Sie sich keine Sorgen, wenn die Behörde Ihren Antrag auf die Umsiedlung eines Hornissennests abgelehnt haben sollte, denn es gibt auch andere Wege, um die Tiere von Ihnen wegzuleiten. Beispielsweise kann Ihr Wohnraum durch Fliegengitter vor dem Eindringen der lästigen Tiere geschützt werden, es können aber auch Fliegengitter um das Hornissennest gebaut werden und mit ihnen die Flugbahn der Hornissen umgeleitet werden, so dass Sie weniger von den Tieren belästigt werden. Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne, ob eine Umsiedlung möglich ist und können, durch unsere Erfahrung von mehr als 25 Jahren, auch sehr gut abschätzen, ob einem Antrag auf Umsiedlung des Hornissennests zugestimmt wird.