Schädlinge in der Mietwohnung – Wer zahlt den Kammerjäger?
Bei einem Schädlingsbefall in der Mietwohnung stellt sich häufig die Frage, wer für die Kosten einer professionellen Bekämpfung aufkommen muss - Mieter oder Vermieter?
Treten Schädlinge wie Ratten, Mäuse, Schaben oder Bettwanzen in den eigenen vier Wänden auf, hilft oftmals nur ein professioneller Kammerjäger um das Problem zu beseitigen. Da je nach Art und Ausmaß des Befalls, diese Bekämpfungen sehr komplex und individuell durchgeführt werden müssen, können unter Umständen schon mal hohe Kosten entstehen. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann der Vermieter und in welchen Fällen der Mieter die Kosten für den Kammerjäger trägt.
Grundlegend für die Beantwortung dieser Frage sind folgende Punkte:
- Einmalige Bekämpfung oder dauerhafte Maßnahmen?
- Zeitpunkt des Befalls und Benachrichtigung des Vermieters
- Wie ist der Befall entstanden?
Laufende oder einmalige Kosten?
Laufende Kosten für einen Schädlingsbekämpfer sind umlagefähig und können somit, über die Betriebskosten, auf den Mieter umgelegt werden. Solche Kosten entstehen zum Beispiel im Rahmen von präventiven Maßnahmen, als Schutz vor einem Schädlingsbefall. Dazu zählt unter anderem das regelmäßig Auslegen und Kontrollieren von Rattenködern und –fallen.
Die akute Bekämpfung eines Schädlingsbefalls, gilt hingegen als einmalige Aufwendung und ist daher vom Vermieter zu tragen. Dabei ist es egal ob es sich um die Bekämpfung von Ratten, Mäusen, Tauben, Bettwanzen oder sonstigem Ungeziefer handelt. Wichtig ist nur, dass der Mieter den Befall weder verursacht, noch verspätet gemeldet hat.
Vermieter in Kenntnis setzen
Ganz entscheidend ist, dass Mieter im Falle eines Schädlingsbefalls schnellstmöglich den Vermieter benachrichtigen, um Aussicht auf eine Kostenübernahme zu haben. Vernachlässigen Mieter die Benachrichtigung oder handeln fahrlässig, können unter Umständen sogar Schadensersatzzahlungen fällig werden. Ist Ihnen bspw. der Beginn eines Befalls oder ein Auslöser wie Schimmel bekannt, sind Sie verpflichtet es dem Vermieter unverzüglich zu melden. Entwickelt sich der Befall zu einem ernsthaften Problem, kann der Vermieter Ihnen schuldhaftes Verhalten vorwerfen. Tipp: Informieren Sie Ihren Vermieter immer unverzüglich wenn Sie eine potentielle Gefahrenstelle entdecken. Das macht es nicht nur Ihnen leichter, sondern auch dem Vermieter und Kammerjäger.
Ursachen für einen Befall
Ein weiterer Punkt den es zu beachten gilt, damit für den Mieter nicht unnötige Kosten entstehen, ist die Ursache des Befalls. Ist der Mieter direkt für die Entstehung des Schädlingsbefalls verantwortlich oder hat diesen begünstigt, kann er ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Die Beweispflicht liegt hier jedoch beim Vermieter. Ein Nachweis gestaltet sich daher meist schwierig. Dennoch sollten gewisse Dinge berücksichtigt werden, denn auch wenn der Mieter die Kosten nicht tragen muss, ist eine Bekämpfung immer mit Umständen verbunden. Hygiene, Sauberkeit und eine regelmäßige Müllentsorgung sollten für jeden Bewohner selbstverständlich sein und das Risiko eines Befalls minimieren.
Kosten einer professionellen Schädlingsbekämpfung
Die Kosten für eine Bekämpfung bemessen sich stets an Art, Ausmaß und äußeren Umständen des Befalls. Eine pauschale bzw. generelle Kostenauskunft ist daher nur schwer möglich und unseriös. Über unsere kostenlose Hotline (08000) 333 455 beraten und informieren wir Sie jedoch gerne im Vorfeld über verschiedene Möglichkeiten der Bekämpfung.