Schädlinge in der Mietwohnung – Wer zahlt den Kammerjäger?
Bei einem Schädlingsbefall in der Mietwohnung stellt sich häufig die Frage, wer für die Kosten einer professionellen Bekämpfung aufkommen muss - Mieter oder Vermieter?
Treten Schädlinge in einer Mietwohnung auf, kann das erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Je nach Schädling ist ein schnelles Eingreifen und Bekämpfen des Befalls sehr wichtig, um eine starke Ausbreitung der Schädlinge zu verhindern. Leider verzögert sich der Einsatz eines Kammerjägers oftmals, da Mieter und Vermieter erst abklären müssen, wer für die Beauftragung und die Kosten des Schädlingsbekämpfers verantwortlich ist.
Da je nach Art und Ausmaß des Befalls, diese Bekämpfungen sehr komplex und individuell durchgeführt werden müssen, können unter Umständen schon mal hohe Kosten entstehen. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann der Vermieter und in welchen Fällen der Mieter die Kosten für den Kammerjäger trägt.
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Wer trägt die Verantwortung?
Wirft man einen Blick auf die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern kann man folgendes festhalten: Grundsätzlich obliegt dem Vermieter die Pflicht, dem Mieter eine mängelfreie Wohnung zu übergeben und während der Mietzeit instand zu halten. Dem Mieter wiederum obliegt die Pflicht, die Mietsache pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Doch was bedeutet das in dem Fall eines Schädlingsbefalls?
Um die Zuständigkeit für die Kosten des Kammerjägers zu bestimmen, muss der Ursprung und die Art des Befalls geklärt werden. Zudem ist der Zeitpunkt des Befalls und die Benachrichtigung an den Vermieter wichtig.
Vermieter in Kenntnis setzen
Ganz entscheidend ist, dass Mieter im Falle eines Schädlingsbefalls schnellstmöglich den Vermieter benachrichtigen, um Aussicht auf eine Kostenübernahme zu haben. Vernachlässigen Mieter die Benachrichtigung oder handeln fahrlässig, können unter Umständen sogar Schadensersatzzahlungen fällig werden. Ist Ihnen bspw. der Beginn eines Befalls oder ein Auslöser wie Schimmel bekannt, sind Sie verpflichtet es dem Vermieter unverzüglich zu melden. Entwickelt sich der Befall zu einem ernsthaften Problem, kann der Vermieter Ihnen schuldhaftes Verhalten vorwerfen.
Tipp: Informieren Sie Ihren Vermieter immer unverzüglich, wenn Sie eine potentielle Gefahrenstelle entdecken. Das macht es nicht nur Ihnen leichter, sondern auch dem Vermieter und Kammerjäger.
Ursachen für den Schädlingsbefall
Im Normalfall ist die akute Bekämpfung eines Schädlingsbefalls eine einmalige Aufwendung und vom Vermieter zu tragen. Gründe für den Befall könnten zum Beispiel eine mangelhafte Bausubstanz sein, undichte Rohre oder Risse in den Wänden, durch die Schädlinge eindringen können. Dabei ist es egal ob es sich um die Bekämpfung von Ratten, Mäusen, Tauben, Bettwanzen oder sonstigem Ungeziefer handelt. Wichtig ist nur, dass der Mieter den Befall weder verursacht, noch verspätet gemeldet hat.
Ist der Schädlingsbefall jedoch auf die Nachlässigkeit des Mieters zurückzuführen, trägt dieser die Verantwortung und somit die Kosten. Damit sind zum Beispiel mangelnde Hygiene oder eine unzureichende Müllentsorgung gemeint, durch die Schädlinge angelockt werden könnten.
Fazit: Wer zahlt den Kammerjäger?
Die Frage, wer den Kammerjäger bezahlen muss, wenn Schädlinge in einer Mietwohnung auftreten, hängt vom Ursprung des Befalls und der Art der Schädlinge ab. Grundsätzlich ist der Vermieter für bauliche Mängel verantwortlich, während der Mieter für sein Verhalten in der Wohnung haftet. Es ist ratsam, bei einem Schädlingsbefall sofort den Vermieter zu informieren, damit die Zuständigkeit und die entsprechenden Maßnahmen geklärt werden können.
Sind Sie sich unsicher, ob es sich um einen Befall handelt, der schenllstmöglich bekämpft werden muss, lassen Sie sich von uns vorab beraten.