Mieter oder Vermieter - Wer kommt für den Kammerjäger auf?
Bettwanzen im Schlafzimmer, Motten in der Küche oder gar Ratten im Haus? In einigen Fällen ist ein professioneller Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger der letzte Ausweg um Schädlinge im Haus wieder loszuwerden.
Je nach Ausmaß und Art des Befalls kann eine professionelle Bekämpfung sehr aufwendig und somit auch teuer werden. Doch wer trägt die Kosten einer Schädlingsbekämpfung? Mieter oder Vermieter?
Einmalige oder dauerhaft Kosten?
Zunächst ist es wichtig, um welche Art von Leistung es sich handelt. Leistungen im Rahmen der Prävention, sprich laufende Kosten für die Vorbeugung gegen Schädlinge, können vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Dazu zählt beispielsweise das regelmäßige Auslegen von Rattenködern. Akute Einsätze eines Kammerjägers hingegen, müssen unter gewissen Umständen vom Vermieter übernommen werden.
Wann zahlt der Vermieter den Kammerjäger
Entscheidend bei der Frage, wer den Schädlingsbekämpfer zahlen muss, ist die Ursache für den Befall. In der Regel trägt bei einem akuten Problem mit Ratten, Mäusen, Kakerlaken oder ähnlichem der Vermieter die Kosten. Ist jedoch der Mieter mit- oder gar hauptverantwortlich für das Aufkommen der Schädlinge kann er zur Kasse gebeten werden. Allerdings steht in einem solchen Fall der Vermieter in der Beweislast. Dem Mieter kann eine Mitschuld angelastet werden wenn beispielsweise unhygienische Zustände in der Wohnung herrschen. Muss der Mieter die Schädlingsbekämpfung vornehmen, beträgt die Frist in der Regel zwei Wochen. Dieselbe Frist gilt, wenn der Vermieter die Bekämpfungskosten übernehmen muss.
Ebenfalls wichtig ist, dass Sie als Mieter den Vermieter schnellstmöglich informieren, wenn sich Schädlinge in der Wohnung eingenistet haben. Andernfalls können sich Mieter sogar schadensersatzpflichtig machen.