Schonzeit für Waschbären in NRW - was ist erlaubt und was nicht?

Waschbären sind in NRW keine Seltenheit mehr. Immer häufiger melden Hausbesitzer nächtliche Geräusche im Dach, aufgerissene Müllsäcke oder zerkratzte Fassaden. Doch wie darf man rechtlich mit Waschbären umgehen? Gibt es eine Schonzeit? Wann ist eine Bekämpfung erlaubt und wer darf diese durchführen?
Hier finden Sie alle relevanten Informationen und Erfahrungen aus unserem Alltag.
Das Wichtigste zur Schonzeit für Waschbären im Überblick
- Es gibt eine Schonzeit für Waschbären in NRW: vom 1. März bis 31. Juli.
- Nur Jungtiere dürfen ganzjährig bejagt werden, erwachsene Tiere sind während der Schonzeit geschützt.
- Eine Bekämpfung darf nur von zertifizierten Experten und unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorgaben erfolgen.
- Verstöße gegen die Vorschriften können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen
- Empfehlung: Frühzeitig einen Schädlingsbekämpfer kontaktieren – Schäden lassen sich so oft verhindern
Was bedeutet Schonzeit?
Die Schonzeit is ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem bestimmte Tierarten nicht bejagt oder getötet werden dürfen. Sie dient dem Schutz der Jungtiere während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase. Die genauen Fristen regelt das Landesjagdgesetz NRW. In NRW gelten folgende Regelungen:
- Jagdzeit für Waschbären: 1. August bis 28. Februar
- Schonzeit: 1. März bis 31. Juli
- Ausnahme: Jungtiere dürfen ganzjährig bejagt werden
Diese Regelung schützt insbesondere Elterntiere in der Aufzuchtzeit. Trotz ihrer Einstufung als invasive Art gelten tierschutzrechtliche Standards – auch für Waschbären. Die Schonzeit verhindert, dass Jungtiere ohne elterliche Versorgung verenden.
Waschbären in NRW - Verbreitung und Probleme
Der Waschbäre stammt ursprünglich aus Nordamerika. inzwischen ist er in vielen Regionen Deutschlands, wie auch in Nordrhein-Westfalen, heimisch. Die Tiere sind nachtaktiv, sehr geschickt und an Menschen gewöhnt. Dachböden, Schuppen und Gartenhäuser bieten ihnen ideale Rückzugsorte.
Das macht sich auch bei unserer Arbeit als professionelle Schädlingsbekämpfer bemerkbar. Wir werden zunehmend zu Einsätzen gerufen, bei denen Waschbären Dämmungen zerstört, Kabel beschädigt oder Fäkalien hinterlassen haben. Ein großes Problem ist, dass sich die Tiere oft unbemerkt einnisten. Viele Hausbesitzer hören monatelang nur "etwas rascheln" und warten ab, bis der Schaden offensichtlich wird. Dabei ist ein frühes Eingreifen oftmals deutlich günstiger und kann größere Schäden vermeiden.
Sollten Sie daher den Verdacht haben, dass sich ein Tier auf Ihrem Dachboden herumtreibt, rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich beraten!
Was dürfen wir als Schädlingsbekämpfer tun?
Als zertifizierte Schädlingbekämpfer mit Jagdschein dürfen wir Waschbären nicht nur vergrämen, sondern auch aktiv bejagen. Dabei gelten selbstverständlich dieselben gesetzlichen Vorgaben wie für den Jäger: Die Schonzeit muss eingehalten werden.
Wichtig:
- Der Einsatz von Fallen ist genehmigungspflichtig
- Die Tiere dürfen nicht gequält oder unnötig gestresst werden
- Jungtiere dürfen ganzjährig bekämpft werden
- Erwachsene Tiere nur außerhalb der Schonzeit
Unsere Erfahrung aus der Praxis:
In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen Jung- und Alttier nicht immer eindeutig. Gerade bei halbwüchsigen Tieren braucht es Fachwissen, um rechtssicher zu handeln. Eine professionelle Einschätzung ist deshalb unerlässlich, auch zur Absicherung des Auftraggebers gegenüber Behörden.
Was ist erlaubt und was nicht?
Erlaubt ist:
- Fang von Jungtieren ganzjährig, bei Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften
- Einsatz von Lebendfallen durch geschulte Fachkräfte mit Genehmigung
- Gebäudesicherung zur langfristigen Vergrämung
Nicht erlaubt ist:
- Fang oder Tötung erwachsener Tiere während der Schonzeit (März–Juli)
- Einsatz von Fallen ohne Sachkunde oder Genehmigung
- Schusswaffengebrauch innerhalb geschlossener Ortschaften
- Quälen, Verletzen oder unsachgemäßes Umsiedeln der Tiere
Waschbärenvergrämung: tierfreundlich und efektiv
In vielen Fällen ist es nicht nötig, einen Waschbären zu fangen oder zu jagen. Eine gezielte Vergrämung reicht oft aus, um das Tier dauerhaft vom Gebäude fernzuhalten. Gerade im städtischen Raum, wo der Schusswaffeneinsatz verboten ist, ist die Vergrämung die prakikabelste Lösung.
Prävention ist der beste Schutz
Die meisten Waschbären kehren an Orte zurück, an denen sie einmal erfolgreich Unterschlupf gefunden haben. Deshalb ist es entscheidend, das Gebäude nach der Vergrämung dauerhaft zu sichern.
Empfohlene Präventionsmaßnahmen:
- Zugänge zum Dachboden schließen (z. B. Giebelöffnungen, defekte Ziegel)
- Müll und Tierfutter unzugänglich lagern
- Lichtquellen oder Bewegungsmelder im Garten installieren
- Regelmäßige Kontrolle von Dach und Fassade auf neue Einstiegspunkte
Erfahrung aus der Praxis:
Viele Befälle ließen sich vermeiden, wenn frühzeitig einfache Schutzmaßnahmen ergriffen worden wären. Eine Vergrämung ist nicht nur tierschonend, sondern spart auch Kosten – besonders im Vergleich zu aufwendigen Sanierungen nach einem längeren Befall.
Fazit: Schonzeit beachten – professionell handeln
Waschbären unterliegen in NRW einer klar geregelten Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli. Nur Jungtiere dürfen ganzjährig bejagt oder entfernt werden. Wer in dieser Zeit erwachsene Tiere bekämpft, riskiert tierschutzrechtliche Konsequenzen.
Wir empfehlen: Bei Verdacht auf einen Befall nicht selbst handeln. Ein erfahrener Schädlingsbekämpfer kann die Situation rechtssicher einschätzen und passende Maßnahmen ergreifen. Damit schützen Sie nicht nur Ihr Eigentum, sondern vermeiden auch rechtliche Probleme.
